Dürre: Soforthilfe für Landwirte
So kommen Betroffene an das versprochene Geld
Aufgrund der lang anhaltenden Trockenheit mit extrem hohen Temperaturen wird ab sofort die Nutzung des Aufwuchses auf ökologischen Vorrangflächen (ÖVF) mit ganzjähriger Stilllegung allgemein in ganz Bayern zugelassen. Das teilt das Wertinger Landwirtschaftsamt mit.
Zur Futternutzung von ÖVF-Zwischenfrüchten bedarf es einer Änderung der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung, an der mit Hochdruck gearbeitet wird. Nach momentanem Stand wird diese Änderung nicht vor Ende September (aufgrund der erforderlichen Zustimmung im Bundesrat) in Kraft treten. Geplant ist ein einfaches Anzeigeverfahren, das im iBALIS als Online-Verfahren vorgesehen ist. Die Anpassung wird sich nur auf die Möglichkeit der Futternutzung beschränken. Alle anderen Auflagen (etwa Saatgutmischung aus mindestens zwei Arten unter anderem) bleiben weiterhin bestehen.
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