Embryonenspende: Der außergewöhnliche Prozess geht weiter
Der Termin für den Prozess gegen das Netzwerk Embryonenspende aus Höchstädt steht fest. Die Beteiligten hängen seit der letzten Verhandlung in der Luft.
Es war ein außergewöhnlicher Prozess, mit dem das Dillinger Amtsgericht im März zu tun hatte. Auf der Anklagebank saßen drei Vorstandsmitglieder des Netzwerks Embryonenspende mit Sitz in Höchstädt. Ihnen legte die Staatsanwaltschaft Augsburg die „missbräuchliche Anwendung von Fortpflanzungstechniken“ zur Last. Das Netzwerk vermittelt Genmaterial von Paaren, die eine erfolgreiche Kinderwunschbehandlung hinter sich haben und die Zellen aus dieser Behandlung übrig haben, an Paare mit unerfülltem Kinderwunsch (hier mehr Details zur Embryonenspende).
Das Gericht sprach die Angeklagten frei
Das Verfahren ist rechtlich nicht eindeutig geregelt. Gerade, wenn es sich bei den weitergegebenen Zellen um sogenannte „imprägnierte Eizellen“ handelt. Bei diesen sind die Zellkerne von Eizelle und Spermium noch nicht miteinander verschmolzen. Das Dillinger Amtsgericht, in Person von Richter Patrick Hecken, entschied im März, dass die Weitergabe dieser imprägnierten Eizellen unzulässig ist. Dennoch sprach das Gericht die Angeklagten frei. Diese hatten versucht, von verschiedenen Stellen – unter anderem Landes- und Bundesregierung – in Erfahrung zu bringen, ob ihr Verfahren legal ist. Da sie keine klare Antwort erhielten, kam vor Gericht der „unvermeidbare Verbotsirrtum“ zum Tragen. Die Angeklagten konnten nicht wissen, dass sie womöglich eine Straftat begehen. Deshalb sprach das Gericht sie frei (den Bericht zum damaligen Prozess finden Sie hier).
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