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Prozess
25.10.2012

Exhibitionist muss ins Gefängnis

Ein Mann befriedigte sich am Gundelfinger Wagersee vor zwei Mädchen. Vor dem Amtsgericht Dillingen wurde er am Donnerstag zu elf Monaten Freiheitsstrafe verurteilt.

Am Ende bleibt Richter Hans Reichhart nur knapp unter der Höchststrafe. Für elf Monate muss ein 64-jähriger Mann aus Oberkochen nun wegen exhibitionistischer Handlungen ins Gefängnis. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann sich im September 2011 vor zwei Mädchen am Wagersee in Holzheim entblößte und sich vor ihnen selbst befriedigte.

Für den 64-jährigen ist es nicht die erste Verurteilung und auch nicht die erste Haftstrafe. Bereist 15 Vorstrafen weist sein Bundeszentralregisterauszug auf. Davon zwölf wegen exhibitionistischer Handlungen beziehungsweise wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern. Dieser war auch in diesem Fall zunächst angeklagt gewesen. Denn eines der Mädchen am See war zum Tatzeitpunkt erst elf Jahre alt und damit noch ein Kind. Nachdem sie aber wesentlich älter aussieht kamen sowohl Staatsanwaltschaft als auch Gericht zu der Überzeugung, dass der Angeklagte nicht habe erkennen können, das er es hier mit einem Kind zu tun hatte. Die heute Zwölfjährige schilderte den Vorfall gestern in einem Fortsetzungtermin vor Gericht. Demnach habe der nackte Mann sie mit einem Fernglas aus einer Entfernung von etwa 30 Metern beobachtet und habe dabei an sich herumgespielt. „Das war schon eklig.“ Als sie mit ihrer Freundin zu der nahen Pizzeria gegangen sei, hätten sie dort einem zufällig anwesenden Polizisten von dem Vorfall erzählt. Dieser alarmierte daraufhin die Polizei, vor der der Mann im letzten Moment flüchten konnte. Unter anderem über die DNA an dem Fernglas, das der einschlägig vorbestrafte Täter am Tatort zurücklies, konnte er später ermittelt werden.

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