Fall Strasser: Staatsanwaltschaft legt Revision ein
Zwei Instanzen haben den ehemaligen Landtagsabgeordneten freigesprochen. Doch die Betrugsvorwürfe sind noch nicht vom Tisch.
Die Betrugsvorwürfe gegen den ehemaligen Landtagsabgeordneten und Gundelfinger Unternehmer Johannes Strasser sind noch nicht vom Tisch. Die Staatsanwaltschaft Augsburg teilt auf Anfrage mit, dass sie Revision gegen das Urteil vom Landgericht eingelegt hat. Dieses hatte Strasser kürzlich, wie zuvor das Dillinger Amtsgericht, freigesprochen.
Die Staatsanwaltschaft will das Urteil nun auf Rechtsfehler prüfen. Die nächste Instanz wäre das Oberlandesgericht München. Strassers Rechtsanwalt Matthias Egger teilt mit: „Nachdem bereits zwei Instanzen meinen Mandanten freigesprochen haben, gehe ich davon aus, dass die Revision keinen Erfolg haben wird.“ (ands)
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