Feuerwehr und Bürgerbegehren
Der Gemeinderat Blindheim tagte
Neben Routineaufgaben wie Stellungnahmen zu Anträgen von Maßnahmen aus den Nachbargemeinden, hatte der Gemeinderat Blindheim bei seiner Sitzung auch über coronabedingte Entscheidungen für die Gemeinde abzustimmen.
So musste das Ratsgremium wegen des bestehenden Versammlungsverbots entscheiden, wer für die nächste Zeit die Kommandantschaft der Feuerwehr in Blindheim übernehmen soll. Dies war laut Mitteilung von Bürgermeister Jürgen Frank notwendig geworden, da die sechsjährige Amtszeit der beiden Kommandanten am 27. Februar des Jahres enden werde. Da jedoch nach den Worten des Bürgermeisters coronabedingt keine Versammlung der Feuerwehr mit Neuwahlen durchgeführt werden könne, habe das Gremium zwei Notkommandanten bestellen müssen. „Es lag natürlich nahe, die beiden bisherigen Kommandanten, Martin Stippler und Alexander Haller mit dieser Aufgabe der beiden Notkommandanten in einstimmiger Beschlussfassung zu betrauen“, teilt Jürgen Frank mit. Im weiteren Sitzungsverlauf informierte Rathauschef Frank das Ratsgremium über das weitere Vorgehen in Sachen Bürgerbegehren. So werde das Ergebnis des Bürgerbegehrens an den Bauausschuss weitergeleitet, um rechtliche Fragen abzuklären. Unter anderem mit dem Ziel, eine Ausschreibung im Sinne des Bürgerbegehrens durchzuführen. (HOW)
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