Fliegende Eisbrocken als Gefahrenquelle
Warum „Flugkörper“, die von Lastwagen rutschen, oft ein Fall für die eigene Versicherung sind.
Das Tief „Benedikt“ lässt es durch seine Frosttemperaturen und Schneeverwehungen auch bei uns immer wieder krachen. Eine von vielen Autofahrern oft unterschätzte Gefahr sind von Lkw-Dächern, aber auch von Autos sausende Eisplatten, die in diesen Wintertagen zu den unangenehmsten Plagen der anderen Verkehrsteilnehmer zählen. Zur Empörung geschädigter Autofahrer kommen die Fahrer – oder vielmehr ihre Haftpflichtversicherung – meist auch noch ungeschoren davon, weil häufig Zeugen fehlen. Denn wenn eine Eis- und Schneeladung den nachfahrenden oder überholenden Pkw trifft, hat der Fahrer mit anderen Problemen zu kämpfen, als sich ein Nummernschild einzuprägen, schildert Karl Aumiller, Sprecher des Bezirksverbandes Augsburg im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK), die normale Panik-Situation.
Den Lkw zu stellen, ist meist sinnlos
Und einen Lkw oder ein Auto nach ein paar Kilometern zu stellen, ist meist sinnlos, da der Fahrer sein Versäumnis – nämlich das Wagendach sauber zu halten – einfach abstreiten kann. Die Eisplatte hat sich ja zum Leidwesen der Geschädigten schon vorher beim Fahren gelöst. Hier kann also in der Regel nur die eigene Versicherung helfen: „Verursachte Glasschäden deckt die eigene Teilkasko ab, Blechschäden die Vollkasko“, berichtet Karl Aumiller.
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