Geflügelpest: Keine Stallpflicht mehr im Landkreis Dillingen
Bayernweit ist keine Stallpflicht zum Schutz vor der Vogelgrippe mehr erforderlich. Auch Geflügelmärkte, - ausstellungen und -schauen können im Landkreis wieder stattfinden.
Das aktuelle Geflügelpestgeschehen bei Wildvögeln in Bayern ist in den letzten Wochen rückläufig. Auf Grundlage der aktuellen Risikobewertung des Bayerischen Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) ist eine bayernweite präventive Stallpflicht zum Schutz vor der Geflügelpest (HPAI) – auch Vogelgrippe genannt – nicht mehr erforderlich.
Geflügelmärkte und Ausstellungen sind im Landkreis Dillingen wieder erlaubt
Der Landkreis Dillingenhat daher mit Allgemeinverfügung vom 04. Mai die Stallpflicht für Haus- und Nutzgeflügel in HPAI-Risikogebieten sowie das landkreisweite Verbot von Geflügelmärkten, -ausstellungen und -schauen aufgehoben.
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