Gemeinde Holzheim scheitert mit Klage gegen Freistaat
Gegen baurechtliche Bestimmungen soll das Kinderheim Holzheim verstoßen haben. So sieht es zumindest die Gemeinde. Das Landratsamt Dillingen sah das anders.
Seit mehr als einem Jahr beschäftigt den Gemeinderat Holzheim ein Projekt vor Ort. Das Heilpädagogische Kinderheim „Alexander von Humboldt“ sei über die Köpfe der Gemeinde hinweg vom Landratsamt durchgesetzt worden. Inhaber Karl-Heinz Kreutzer, Gründer der „abenteuerschule4u“, der Trägerin des Heims, habe sich nicht an baurechtliche Bestimmungen gehalten. Das Landratsamt Dillingen hat die Einrichtung damals genehmigt. (wir berichteten) So beschlossen die Verantwortlichen im vergangenen Jahr, vor dem Verwaltungsgericht Bayern in Augsburg gegen das Kinderheim zu klagen. Allerdings aufgrund baurechtlicher Gesichtspunkte – um die Betriebsgenehmigung ging es im Prozess nicht.
Der Prozess am Donnerstag behandelte ausführlich verschiedene baurechtliche Paragraphen. Während die Gemeinde den Standpunkt vertrat, dem Heim fehle es an ausreichend Parkmöglichkeiten, argumentierte das Landratsamt Dillingen, zwei vorhandene Stellplätze seien ausreichend.
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