Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

  1. Startseite
  2. Dillingen
  3. Gesetz: Jugendbetreuer brauchen ein erweitertes Führungszeugnis

Gesetz
28.06.2014

Jugendbetreuer brauchen ein erweitertes Führungszeugnis

Ein erweitertes Führungszeugnis stellt das Bundesamt für Justiz aus.
2 Bilder
Ein erweitertes Führungszeugnis stellt das Bundesamt für Justiz aus.
Foto: dpa

Jugendamtsleiter stellte vor, wie neue Vorschrift in die Praxis umgesetzt werden könnte

Etwas entgeistert schaut Lauingens Bürgermeister Wolfgang Schenk den Leiter des Jugendamtes, Reinhold Metz, an. „Ich halte das für überzogen“, schimpft er dann. Da müsse man ja den ehrenamtlichen Helfern sagen: „Kommt her und weist eure Integrität nach.“ Was Schenk so ärgert, ist die Verschärfung des Paragrafen 72a SGB VIII. Darin wird jetzt gefordert, dass alle Personen, die Kinder und Jugendliche beaufsichtigen, betreuen, erziehen, ausbilden oder mit ihnen einen vergleichbaren Kontakt haben, ein erweitertes Führungszeugnis beantragen müssen. Und weil Schenk zusammen mit seiner Frau Susanne beim Ferienprogramm in der Herzogstadt einen Ausflug zur Charlottenhöhle anbieten will, gilt die Regelung auch für ihn. Schenk: „Es gibt mit Sicherheit schwarze Schafe. Aber die meisten sind blütenrein weiß.“ Metz erklärt den Bürgermeistern bei einer Besprechung, wie diese Verschärfung künftig in der Praxis umgesetzt werden könnte: Zunächst müssen die Jugendtrainer oder -betreuer sowie jemand, der hauptberuflich in diesem Bereich tätig ist, ein erweitertes Führungszeugnis beantragen. Das geht über die Kommune beziehungsweise die Verwaltungsgemeinschaft, die den Antrag an das Bundesamt für Justiz weiterleitet. Wer eine Bescheinigung für seine ehrenamtliche Arbeit vorlegen kann, zahlt nichts. Ein Mitarbeiter der Gemeinde oder Verwaltungsgemeinschaft sieht anschließend das Führungszeugnis ein. Er erstellt dann eine Negativbescheinigung – die Vorlage liefert das Jugendamt. Diese Bescheinigung muss dem Vereinsvorsitzenden vorgelegt werden. Der muss sie dokumentieren. Nach fünf Jahren muss die Prozedur wiederholt werden.

Keine Negativbescheinigung bekommt, in wessen erweitertem Führungszeugnis einer von rund 20 definierten Straftatbeständen steht. Darunter fallen zum Beispiel die Erregung öffentlichen Ärgernisses oder exhibitionistische Handlungen, aber auch sexueller Missbrauch von Kindern und Jugendlichen oder Menschenraub. Nicht aufgeführt werden in dieser Straftaten-Liste beispielsweise gefährliche Körperverletzung, Totschlag oder gar Mord.

Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .

Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.