Gute Nachrichten für Alleinerziehende
Was es mit der Änderung im Unterhaltsvorschussgesetz auf sich hat
Mit der Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes (UVG) können ab 1. Juli dieses Jahres voraussichtlich deutlich mehr Alleinerziehende als bisher Leistungen erhalten. „Die Reform des UVG stellt für viele alleinerziehende Eltern und ihre Kinder einen echten Gewinn dar“, betont Landrat Leo Schrell in diesem Zusammenhang in einer Pressemitteilung.
Alleinerziehende Eltern können beim Amt für Jugend und Familie des Landratsamtes grundsätzlich UVG-Leistungen beantragen, wenn sie für das Kind nicht ausreichend Unterhalt erhalten, etwa, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil arbeitslos ist und keinen regelmäßigen Unterhalt bezahlt.
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