Hält sich die Molkerei Gropper an den Tarifvertrag?
Die Gewerkschaft NGG klagt gegen eine Betriebsvereinbarung. Vor dem Arbeitsgericht kommt es zum Schlagabtausch.
Die Auftragsbücher der Molkerei Gropper sind voll, deswegen produziert das Unternehmen sechs, häufig auch sieben Tage in der Woche. Entsprechend viele Stunden sammeln sich auf den Konten der Mitarbeiter an. Diese Überstunden möchte das Unternehmen gerne auszahlen und hat eine entsprechende Betriebsvereinbarung ausgehandelt, gegen die die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) geklagt hat und die vor dem Arbeitsgericht Donauwörth am Dienstag erneut verhandelt wurde.
Die Gewerkschaft sieht in der Betriebsvereinbarung eine Verletzung des Tarifvertrags der bayerischen Milchwirtschaft. Das Unternehmen verweist darauf, dass diese einvernehmlich mit der Belegschaft geschlossen worden sei. Einen von der Gewerkschaft angebotenen Haustarif lehnt Gropper ab. Tim Lubecki, NGG-Geschäftsführer in Schwaben, kritisiert die Vereinbarung: „Es geht zulasten der Gesundheit der Kollegen. Die Überstunden müssen durch einen Freizeitausgleich abgegolten werden.“ Die Gewerkschaft lehnt zudem einen weiteren Teil der Vereinbarung bei Gropper ab, wonach Überstunden in Geld umgewandelt in die Betriebsrente eingezahlt werden können. Auch in der „regelmäßigen Wochenendarbeit“ sieht die NGG einen Verstoß gegen den Tarifvertrag. „Es ist im Rahmen enger Ausnahmen zugelassen, wenn betriebliche Gründe vorliegen. Aus unserer Sicht müssen sie mehr Personal einstellen oder weniger Aufträge annehmen“, argumentierte Lubecki. Auch die Einführung eines Schichtmodells sei ein Ansatz, um permanente Arbeit am Wochenende zu vermeiden, so der Anwalt der Gewerkschaft, Dieter Dankowski.
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