Haftstrafe für falschen Staatsanwalt aus Buttenwiesen
Das Augsburger Amtsgericht verurteilt einen Reichsbürger aus Buttenwiesen zu drei Jahren. Der 55-Jährige wehrt sich gegen die Vorwürfe – und droht Beteiligten mit einer Klage.
Nächste Runde im Strafverfahren gegen Steffen P.: Der 55-Jährige, er bezeichnet sich selbst als Oberreichsanwalt des Deutschen Reiches, wurde jetzt wegen Urkundenfälschung und missbräuchlicher Verwendung von Berufsbezeichnungen vom Augsburger Amtsgericht erneut zu einer dreijährigen Haftstrafe verurteilt. Der Angeklagte, geboren in Riesa, wohnhaft in Buttenwiesen, wird der sogenannten „Reichsbürgerszene“ zugerechnet, was er selbst von sich weist. Er sieht sich selbst, so machte er dem Gericht klar, als Repräsentant des nach wie vor existierenden Deutschen Reiches, das weiterhin handlungsfähig sei. Die Legitimation der Schöffenkammer um Richter Dominik Wagner stritt Steffen P. für sich ebenso ab wie die Zuständigkeit von Staatsanwältin Wagner (mit dem Richter nicht verwandt). Das Gericht bezeichnete er, ganz in Schwarz gekleidet lässig lächelnd im Stuhl sitzend als „Firma“. Aus seiner Ansicht vom weiterhin bestehenden Deutschen Reich hatte der Angeklagte für sich das Recht abgeleitet, Dokumente wie Ausweise, Reisepässe, Diplomatenausweise oder Führerscheine anfertigen zu lassen und an Sympathisanten zu verkaufen. Als er mit seinem Ansinnen bei der Bundesdruckerei abblitzte, fand er in einem Selbstständigen aus seiner Heimatgemeinde einen geeigneten Helfer. Bei einer Durchsuchung bei dem 64-Jährigen hatte die Polizei eine Datei mit einer Liste gefunden, auf der rund 650 Aufträge für diverse Dokumente verzeichnet waren. Der Angeklagte stritt nicht ab, diese Dokumente in Auftrag gegeben zu haben. Auch, dass er in 213 Fällen, die jetzt verhandelt wurden, für die Dokumente 4600 Euro eingenommen hatte, war unbestritten.
Sein Titel laute Oberreichsanwalt
Zweiter Anklagepunkt: Steffen P. soll sich im Zusammenhang mit einem Gerichtsverfahren im Jahr 2016 in Nördlingen gegenüber Polizei- und Justizbeamten unberechtigt als Staatsanwalt bezeichnet haben. Auch das stritt er ab. Es sei unter seiner Würde, sich als Staatsanwalt zu bezeichnen, sein Titel laute Oberreichsanwalt, was er auch gegenüber den Polizisten so gesagt habe. Ein als Zeuge geladener Polizeibeamter war sich „hundertprozentig sicher“, dass der Angeklagte sich als Staatsanwalt betitelt habe. Er sollte nicht der Letzte gewesen sein, dem der 55-Jährige nach seiner Freilassung mit einer Klage drohte.
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Die Diskussion ist geschlossen.