Haftstrafen und Schwächeanfall
Urteile im Sontheimer Mordprozess gefallen
Im Mordprozess gegen einen Vater und seine zwei Söhne hat das Landgericht Ellwangen (Ostalbkreis) die beiden Brüder zu Gefängnisstrafen von neun und 15 Jahren verurteilt. Das Verfahren gegen den Vater wurde am Freitag abgetrennt, nachdem dieser kurz vor der Urteilsverkündung einen Schwächeanfall erlitten hatte. Ein Urteil gegen den wegen dreier Morde angeklagten 55-Jährigen soll nach Möglichkeit am 23. Dezember verkündet werden, wie der Vorsitzende Richter erklärte. Der Hauptangeklagte wurde mit dem Rettungswagen in ein Krankenhaus gebracht. Wie ein Verteidiger erklärte, hatte ein Notarzt die Einweisung wegen Verdachts auf einen Herzinfarkt verfügt. Der 33-jährige Sohn wurde wegen Mordes in zwei Fällen zu 15 Jahren verurteilt. Dabei sei unter anderem berücksichtigt worden, dass die Angeklagten Geständnisse abgelegt hatten. In einem Fall war das Mordopfer ein Lebensgefährte der heute 35-jährigen Schwester der Brüder. Das Gericht berücksichtigte auch Aussagen der Brüder, wonach der Getötete ihre Schwester und deren zwei Kinder immer wieder schwer misshandelt habe. Der 31-Jährige wurde wegen Beihilfe zu dem Mord in Sontheim an der Brenz, nahe der Landesgrenze zwischen Baden-Württemberg und Bayern, zu neun Jahren Haft verurteilt. Mit den Urteilen gegen die Söhne blieb das Gericht unter der Forderung des Staatsanwalts. Der hatte für alle drei lebenslange Haft wegen Mordes gefordert. (dpa)
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