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  3. Landkreis Dillingen: Hahnkrähen: Kulturgut oder für die Ohren ungut?

Landkreis Dillingen
13.11.2020

Hahnkrähen: Kulturgut oder für die Ohren ungut?

Zu laut? Hahn, im Bild ist ein Tier der Rasse Holländer-Zwerg zu sehen, bezeichnen viele als Lärmbelästigung. Eine deutschlandweite Petition möchte dagegen Tiergeräusche wie den Hahnenschrei als kulturelles Erbe unter Schutz stellen.
Foto: Friso Gentsch dpa (Symbol)

Plus Das frühmorgendliche Hahnenkrähen ist Teil des Landlebens. Für manche Menschen sind die Schreie eine Lärmbelästigung. Auch bei uns im Landkreis Dillingen?

Maurice ist ein französischer Hahn – und Vorbild einer deutschlandweiten Petition mit dem Titel „Ortsübliche Emissionen als kulturelles Erbe schützen“. Damit ist das „sinnliche Erbe der Landschaft“ gemeint. Die Französische Nationalversammlung hat zum 30. Januar 2020 die typischen Geräusche und Gerüche der ländlichen Gebiete unter Schutz gestellt. Die Petition, gestartet von einer Frau aus Hessen, soll ein Gesetz zum Schutz des ländlichen Raumes bewirken. „Ansonsten werden unsere Gerichte weiterhin mit diesbezüglichen Klagen verlangsamt und die schleichende Umwandlung von Dorfgebieten zu Schlafstädten nimmt ihren Lauf“, heißt es in der Petition. „Soll ein Hahn noch krähen dürfen, Glocken läuten und Misthaufen riechen?“ Mit dieser rhetorischen Frage endet die Erklärung.

Petition wird auch im Landkreis Dillingen unterstützt

Ute Hudler, Zweite Vorsitzende des Verbands Bayerischer Rassegeflügelzüchter, beantwortet diese Frage mit einem klaren Ja. Ihr Verband unterstützt die Petition. Immer wieder befassen sich Gerichte bis hin zum Oberlandesgericht mit Klagen wegen Lärmbelästigung. 50000 Unterschriften will die Petition erreichen, knapp 8500 Menschen haben bereits unterschrieben. Keine Vereinssitzungen und Veranstaltungen der Kleintierzüchter: Das Corona-Jahr erschwere das Unterschriftensammeln, sagt Hudler. Doch sie ist optimistisch, dass genügend Unterschriften zusammenkommen: „Wir hoffen, im Frühjahr aktiver werden zu dürfen.“ Laut der Verbandsvorsitzenden sehe eine typische Regelung der Gerichte so aus: „Der Hahn darf ab 9 Uhr vormittags, bis es abends wieder dunkel wird, krähen.“

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Die Diskussion ist geschlossen.

15.11.2020

Vielen Dank für die Unterstützung aus Dillingen - der Bayerische Bauernverband hat Recht: schöner wäre es, wenn die Geräusche und Gerüche auf dem Land für alle normal wären und es eine solche Petition gar nicht bräuchte!
Doch leider sieht die Realität -besonders im die Metropolen herum, anders aus.- Der Homo Sapien Urbanis hat sich zunehmend von der Natur entfernt....aber wer Natur und Bio will muss auch ertragen die Natur zu hören und zu riechen!
Zum Glück sieht das die Mehrheit auf dem Land noch so, Grund genug den Einzelnen, die dem Landleben seine Traditionen verbieten wollen, die Stirn zu bieten!
Wir sind mehr!