Hochwassergebiete vorläufig gesichert
Innerhalb eines Monats kann vor dem Verwaltungsgericht geklagt werden
Mit Bekanntmachung im Amtsblatt des Landkreises Dillingen vom Dienstag hat das Landratsamt Dillingen die vom Wasserwirtschaftsamt Donauwörth ermittelten Überschwemmungsgebiete an der Donau, am Zwergbach, an der Egau mit Riedegau und Haldengraben, am Klosterbach mit Pulverbach, Ruthengraben und Egaugraben sowie am Nebelbach vorläufig gesichert.
Wie das Amt weiter mitteilt, handelt es sich dabei ausschließlich um die vorläufige Sicherung der von einem hundertjährlichen Hochwasserereignis betroffenen Gebiete und nicht um die vorläufige Sicherung von Flächen der an der Donau geplanten Flutpolderstandorte.
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