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Höchstädt/München
04.11.2020

Prozess um Embryonenspende: "Schneeflockenkinder" darf es nicht geben

So sieht ein Embryotransfer in der Praxis aus: Auf dem Bild befüllt ein Arzt gerade einen Katheter mit einem vorher kultivierten Embryo.
Foto: Waltraud Grub, dpa (Archiv)

Plus Das Bayerische Oberstes Landesgericht fällt im Streit um die Arbeit des Vereins "Netzwerk Embryonenspende" ein letztes Urteil – ein folgenschweres für kinderlose Paar.

Endlos lange zehn Jahre hat Isabell B. (Name geändert) für ihren Traum, ein eigenes Kind großzuziehen, gekämpft. Rückschlag um Rückschlag mussten die heute Anfang 40-Jährige und ihr Partner einstecken: Nichts, was das Paar probierte, hat funktioniert. Vom Geschlechtsverkehr angefangen über die künstliche Einführung der Samen bis zur Befruchtung der Eizelle im Reagenzglas hat ihr keine Methode der Ärzte die erhoffte Schwangerschaft beschert. Warum, das weiß sie bis heute nicht. "Die Ursache konnte nie festgestellt werden", erzählt sie. Hilfe brachte ein Verein aus Höchstädt im Landkreis Dillingen. Dank ihm können sie und ihr Partner heute ihr dreijähriges Kind im Arm halten – ein sogenanntes "Schneeflockenkind", das es sonst wohl nie gegeben hätte.

Der Verein "Netzwerk Embryonenspende" vermittelte ungewollt kinderlosen Paaren Eizellen

Der Verein "Netzwerk Embryonenspende" vermittelte Isabell B. wie zahlreichen anderen ungewollt kinderlosen Paaren Eizellen anderer Frauen, die bei Kinderwunschbehandlungen quasi übrig geblieben und eingefroren worden waren. Drei Mitglieder des Vereins mussten sich nun in einem Berufungsverfahren vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht verantworten.

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