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Höchstädt/München
05.11.2020

Urteil im Prozess um Netzwerk Embryonenspende: "Der Worst Case ist eingetreten"

Wie geht es weiter mit dem Netzwerk Embryonenspende? Im Dezember steht die Berufungsverhandlung in Augsburg an.
Foto: Ralf Hirschberger, dpa (Symbol)

Plus Die Weitergabe von Eizellen im Vorkernstadium ist illegal, das hat das Bayerische Oberste Landesgericht entschieden. Was das Urteil für den Vorsitzenden des Netzwerks Embryonenspende Hans-Peter Eiden bedeutet.

Während die ganze Welt am Mittwochnachmittag auf den Wahlkrimi zwischen Donald Trump und Joe Biden in den USA blickte, fasste das Bayerische Oberste Landesgericht ein weitreichendes Urteil – und zugleich das erste obergerichtliche zu dem Thema in ganz Deutschland. Es gab der Revision der Oberstaatsanwaltschaft im Prozess um den Höchstädter Verein "Netzwerk Embryonenspende" in Teilen statt.

Der Verein hatte Eizellen, die bei Kinderwunschbehandlungen übrig geblieben waren, an Paare mit unerfülltem Kinderwunsch weitervermittelt. Das jedoch verstößt nach Ansicht des Obersten Landesgerichts in Teilen gegen das Embryonenschutzgesetz – und ist damit nicht erlaubt. Zur Begründung hieß es, Eizellen seien erst befruchtet, wenn die beiden Vorkerne in der Zelle miteinander verschmolzen seien. Der Verein hatte aber unter anderem auch Zellen vermittelt, die eingefroren worden waren, bevor die Kerne verschmolzen, also im sogenannten Vorkernstadium waren. Diese wurden aufgetaut und anderen Frauen eingepflanzt. Das Gericht sieht im Auftauen dieser Zellen den ausschlaggebenden Moment zur Befruchtung und zur Herbeiführung der Schwangerschaft bei einer Frau, von der die Eizelle nicht stammt. Das stellt laut Gericht einen Verstoß gegen das Embryonenschutzgesetz dar, das die Befruchtung einer Zelle zu dem Zwecke, sie einer anderen Frau einzupflanzen, verbietet.

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