Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

  1. Startseite
  2. Dillingen
  3. Hochwasser: Höchstädt klagt in jedem Fall

Hochwasser
22.04.2015

Höchstädt klagt in jedem Fall

So könnten die Stadt Höchstädt und ihre Stadtteile nach einem HQ-100-Hochwasser aussehen. Für dieses Szenario will die Regierung vorläufig Flächen sichern. Die Stadt will nun dagegen klagen.

Gemeinsam oder alleine: Stadt will gegen HQ-100- und Flutpolderpläne vorgehen

Keine neuen Baugebiete, keine Mauern oder Wälle, keine Ablagerung von Gegenständen, die Erdoberfläche darf nicht erhöht oder vertieft werden, Baum- und Strauchpflanzen sind nicht gewünscht. Nur in absoluten Ausnahmefällen kann noch gebaut oder könnten die Flächen für eine andere Nutzung verwendet werden. Das ist dem Höchstädter Stadtrat zu wenig. Viel zu wenig. Einstimmig wurde deshalb am Montagabend bei der Sitzung beschlossen, dass gegen die vorläufige Sicherung der Überschwemmungsgebiete für ein hundertjährliches Hochwasserereignis (HQ-100) im Stadtbereich Höch-städt geklagt werden muss. Und dieser Beschluss war dringend notwendig, denn die Zeit rennt. Die Klage muss bis spätestens diesen Freitag (Poststempel) beim Verwaltungsgericht in Augsburg eingereicht werden – das gilt auch für private Grundstückseigentümer.

Bürgermeister Stefan Lenz erklärte bei der Sitzung, dass die Klage nicht grundsätzlich die Sicherung von Überschwemmungsgebieten infrage stelle. Das Hab und Gut der Menschen gelte es weiter zu schützen, aktiver Hochwasserschutz habe in Höchstädt Priorität eins. Aber: „Die vorläufige Sicherung der Gebiete muss ausgesetzt werden, weil das für die Entwicklung der Stadt enorme Auswirkungen hätte“, sagte Lenz. Denn ein Gutachter, den die Stadt beauftragt hatte, stellte fest, dass die Daten, auf denen die Berechnungen basieren, veraltet sind und nicht die richtigen Parameter beinhalteten. Lenz: „Die Ergebnisse sind zwar richtig berechnet, aber auf den falschen Grundlagen. Außerdem geht die Planungshoheit der Kommune verloren. Darum denke ich, dass wir mit unserer Klage gute Chancen haben.“ Würden die Flächen vom Freistaat vorläufig gesichert werden, dann gilt diese Sicherung fünf Jahre, um drei Jahre kann jederzeit verlängert werden. „Das müssen wir verhindern“, plädierte Bürgermeister Lenz. Die Daten, die das Wasserwirtschaftsamt in Donauwörth im Auftrag der Regierung zur Berechnung hinzugezogen habe, seien von 2004. Mittlerweile gebe es schon aktuelle Zahlen von 2014. „Dabei gibt es teils gravierende Abweichungen bei den Höhenprofildaten, und das Kanalkataster unterscheidet sich fast um einen halben Meter.“ Deshalb sei die Einreichung der Klage für Stefan Lenz nur ein folgerichtiger Schritt, um die vorläufige Sicherung auszusetzen. Es zumindest zu versuchen. Der komplette Stadtrat schloss sich an, auch wenn einigen diese Vorgehensweise sauer aufstieß. Hans Mesch (FW) sagte beispielsweise: „Es ist einfach nur traurig, dass wir klagen müssen, weil falsche Daten verwendet werden. Mir fehlt jedes Verständnis dafür, dass wir 3500 Euro für einen Gutachter ausgeben müssen, um das zu beweisen. Es ist schade, dass wir klagen müssen. Aber uns bleibt nichts anderes übrig.“

Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .

Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.