Jugendpornografie: Mann muss ins Gefängnis
Plus Bei einem Prozess in Dillingen geht es darum, wie man das Alter von Menschen auf Nacktfotos bestimmen kann und um eine Bettwäsche mit Zickzack-Muster.
Sind die Personen, die auf den gefundenen Pornobildern abgebildet sind, unter 18 Jahre alt? Das ist eine der zentralen Fragen in einem Prozess vor dem Dillinger Amtsgericht. Ein 39-Jähriger aus dem Landkreis muss sich verantworten, weil die mutmaßliche Jugendpornografie auf seinem Smartphone gefunden wurde. Drei von Jungen, drei von Mädchen. Auf den Fotos sind laut Richterin Gabriele Held Geschlechtsteile und auch sexuelle Handlungen.
Die Grenze zwischen Jugend- und Kinderpornographie
Um festzustellen, ob die Abgebildeten tatsächlich minderjährig sind, hat ein Sachverständiger ein Gutachten erstellt und erklärt dieses vor Gericht. „Hier müssten, wenn er älter als 17 Jahre alt wäre, Stoppelansätze zu erkennen sein“, sagt der Experte, während er mit Richterin Held, Staatsanwältin Birgit Milzarek-Sachau und Verteidiger Matthias Egger die Fotos begutachtet. Auch bei einem Bild, auf dem ein Mädchen zu sehen ist, ist er sicher, dass sie auf jeden Fall unter 17 ist. „Aufgrund der Form des Beckens“, erklärt er. „Sehen Sie, das hier, das wird, wenn man älter wird, etwas breiter.“ Er schätze sie sogar eher jünger ein. „Aber das ist ein Zweifelsfall, deshalb sage ich nicht, dass sie unter 14 ist“, erklärt er. Bei 14 Jahren liegt die Grenze zwischen Jugend- und Kinderpornografie.
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