Vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht beginnt am Mittwoch der Berufungsprozess gegen einen Verein, der Paaren mit unerfülltem Kinderwunsch Eizellenspenden vermittelt hat. Der Vorstand des Vereins Netzwerk Embryonenspende und zwei Mediziner sind wegen Verstößen gegen das Embryonenschutzgesetz angeklagt. In dem Prozess geht es im Kern um die Frage: Ab wann gilt eine Eizelle als befruchtet? Oder, ganz grundsätzlich: Wann fängt Leben an?
Justiz