Kein Platz auf dem Behindertenparkplatz?
Ein körperlich eingeschränkter Mann zerkratzt das Auto einer Frau, die unerlaubt in Gundelfingen parkt. Vor Gericht spricht der Angeklagte von einem generellen Problem.
Weil er ein Auto zerkratzt hat, das verbotenerweise auf einem Behindertenparkplatz in Gundelfingen gestanden hatte, musste sich ein Mann wegen Sachbeschädigung vor dem Dillinger Amtsgericht verantworten. Der Vorfall ereignete sich laut Gericht im vergangenen Herbst. Damals suchte eine 57-Jährige einen Parkplatz vor einem Geschäft in Gundelfingen. Weil sie offenbar keinen anderen fand, stellte sie ihren Wagen auf einem Behindertenparkplatz ab. Kurz darauf kam ein 51-Jähriger mit seinem Auto, der ebenfalls einen Parkplatz suchte. Der Mann ist wegen einer Krankheit auf eine Gehhilfe angewiesen, ihm hätte der Behindertenparkplatz zugestanden. Da dieser jedoch durch das Auto der Frau belegt war, musste der 51-Jährige weiter entfernt parken und die zusätzliche Strecke zu Fuß zurücklegen, was ihm offenbar Mühe und Ärger bereitete. Mit einem Schlüssel zerkratzte er eine komplette Seite des Wagens der Frau, von vorne bis hinten. Dabei entstand ein Sachschaden von insgesamt rund 2000 Euro.
Trotz der Umstände machte sich der Mann strafbar
Im Prozess räumt der Mann diesen Vorwurf ein. Er liefert nach Angaben des Gerichts auch eine Erklärung, warum er sich nicht anders zu helfen wusste. Demnach habe er immer wieder Probleme mit zugeparkten Plätzen, die eigentlich Behinderten vorbehalten wären, aber von gesunden Menschen genutzt werden, die lediglich keinen anderen Stellplatz finden oder nicht weiter entfernt parken möchten. Spreche er die Leute auf ihr Fehlverhalten an, hätten diese kein Verständnis für sein Anliegen. „Ich stehe hier doch nur ganz kurz“, soll er dann regelmäßig zu hören bekommen. Auch die Polizei könne ihm in dieser Angelegenheit nicht weiterhelfen. Der 51-Jährige betont, dass er sich hilflos und im Stich gelassen fühlt und deshalb das Auto zerkratzte.
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