Kinderheim: Gemeinde Holzheim scheitert mit Klage
Die Einrichtung soll gegen baurechtliche Bestimmungen verstoßen haben. So zumindest sieht es die Kommune. Das Verwaltungsgericht in Augsburg entscheidet anders.
Seit mehr als einem Jahr beschäftigt den Gemeinderat Holzheim ein Projekt vor Ort. Das Heilpädagogische Kinderheim „Alexander von Humboldt“ sei über die Köpfe der Gemeinde hinweg vom Landratsamt durchgesetzt worden. Inhaber Karl-Heinz Kreutzer, Gründer der „abenteuerschule4u“, der Trägerin des Heims, habe sich nicht an baurechtliche Bestimmungen gehalten. Laut der Gemeinde fehlt es an ausreichenden Park- und Spielmöglichkeiten. Das Landratsamt Dillingen hat die Einrichtung damals genehmigt (wir berichteten). So beschlossen die Verantwortlichen im vergangenen Jahr, vor dem Verwaltungsgericht Bayern in Augsburg gegen das Kinderheim zu klagen. Allerdings wegen baurechtlicher Gesichtspunkte – um die Betriebsgenehmigung ging es im Prozess nicht.
„Eine knifflige Frage“, stellt im Prozess Richterin Linder bereits zum Auftakt im holzvertäfelten Sitzungssaal I am Donnerstagmorgen fest. Entscheidend sei, welche Paragrafen des Baurechts in dem Fall angewendet werden müssen. Während des Prozesses findet immer wieder ein Ausflug in die nüchterne Welt des Baurechts statt. Im Kern gehe es um die Art der Nutzung, von der die Mindestnutzungsgröße abhinge, so der von der Gemeinde beauftragte Rechtsanwalt Markus Hanneder. Laut Hanneder benötigen heilpädagogische Einrichtungen andere Kriterien als Privathäuser.
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