Plus Der Kindergartenbesuch sollte im Lockdown nur für Kinder von Eltern in systemrelevanten Berufen möglich sein, sagt unsere Autorin Vanessa Polednia.
Der Betrieb von Kindertageseinrichtungen ist bis Ende des Monats untersagt. Das hat der bayerische Ministerrat am 6. Januar beschlossen.
Die Notbetreuung gilt für die Kinder Erwerbstätiger
Die Ausnahme bestätigt bekanntlich die Regel. Der Notbetrieb ist unter anderem für Kinder von Eltern zulässig, die „die Betreuung nicht auf andere Weise sicherstellen können, insbesondere, wenn sie ihrer Erwerbstätigkeit nachgehen müssen“.
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