Kreis Dillingen: Darf man heuer einen Maibaum aufstellen?
Heuer gilt es wegen der Corona-Pandemie einiges zu beachten. Das Landratsamt Dillingen informiert.
Im Hinblick auf den bevorstehenden 1. Mai und das traditionell damit verbundene Aufstellen von Maibäumen weist das Dillinger Landratsamt darauf hin, dass auch hierfür die in der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung enthaltenen Regelungen zur Kontaktbeschränkung gelten.
Dies bedeutet für das Aufstellen von Maibäumen im Privatbereich, dass die Anzahl der zulässigerweise teilnehmenden Personen durch die im Landkreis geltende Sieben-Tage-Inzidenz bestimmt wird:
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