Corona-Regeln: Ab sofort Erleichterungen im Landkreis Dillingen
In allen Lebensbereichen gibt es im Landkreis Dillingen Neuerungen und Erleichterungen. Ein Überblick.
In allen Lebensbereichen im Landkreis Dillingen gelten ab sofort Neuerungen und Erleichterungen entsprechend der 14. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. Das teilt das Landratsamt am Donnerstagnachmittag mit. Nach der neuen 3-G-Regel, die für den Landkreis einschlägig ist, da die 7-Tage-Inzidenz bereits seit Mitte August über 35 liegt, gilt indoor breitflächig der 3G-Grundsatz, das heißt persönlichen Zugang haben deshalb nur Geimpfte, Genesene oder aktuell Getestete.
Kino, Gastro und Krankenhäuser sind betroffen
Dies betrifft öffentliche und private Einrichtungen, Veranstaltungen, Sportstätten, Fitnessstudios, die gesamte Kultur, Theater, Kinos, Museen, Gedenkstätten, Gastronomie, Beherbergung, die Hochschulen, Krankenhäuser, Bibliotheken und Archive, die außerschulischen Bildungsangebote wie Musikschulen und die Erwachsenenbildung, außerdem Freizeiteinrichtungen einschließlich Bäder, Thermen, Saunen, Seilbahnen und Ausflugsschiffe, Spielbanken, den touristischen Reisebusverkehr und ähnliches. Für Kinder, die noch nicht eingeschult sind, gibt es Ausnahmen. Schüler gelten mit Blick auf die regelmäßigen Tests in der Schule als getestet.
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