
Erste Wahl-Frist ist abgelaufen: Wie geht es in der Region weiter?

Plus In diesen Tagen fallen Entscheidungen darüber, wer am 15. März auf dem Stimmzettel stehen wird. Für die Kandidaten gibt es noch weitere Hürden zu nehmen.
Die Riege der Kandidaten, die bei den Kommunalwahlen am 15. März im Landkreis Dillingen ins Rennen gehen wird, formiert sich: Bereits am Donnerstag endete die Frist für die Aufstellung von Wahlvorschlägen. Mit besonderer Spannung warten einige Kandidaten jetzt auf den 3. Februar. Warum, das erfahren Sie in unserem Fahrplan zur Kommunalwahl 2020.
Kommunalwahl: Erste entscheidende Frist am 23. Januar
Das erste entscheidende Datum war am Donnerstag, 23. Januar: Um 18 Uhr endete gestern Abend die Frist für die Einreichung oder Zurücknahme von Wahlvorschlägen. Spätestens am Tag danach, also am Freitag, 24. Januar, macht Wahlleiter Jonas Singer, Fachbereichsleiter Kommunales, Sicherheit und Ordnung am Dillinger Landratsamt, die eingereichten Wahlvorschläge bekannt. Ausnahme: Wurde bis zum Stichtag kein oder nur ein einziger Wahlvorschlag eingereicht, dürfen noch bis Donnerstag, 30. Januar, 18 Uhr, weitere Wahlvorschläge nachgereicht werden. Sollte an diesem Tag nur ein Wahlvorschlag für die Gemeinderats- oder Kreistagswahl vorliegen, dürften die betroffenen Gruppierungen und Parteien nachlegen: Sie haben dann bis 3. Februar, 18 Uhr, Zeit, ihre Liste auszuweiten. Vorausgesetzt, sie finden genügend Kandidaten, dürften sie dann doppelt so viele Bewerber auf die Liste setzen, wie es Mandate gibt.
Bemühen um Unterschriften
Für neue Listen und Gruppierungen, die bei der Kommunalwahl antreten möchten, ist Montag, 3. Februar, entscheidend: Um 12 Uhr endet der Zeitraum für die Eintragung in die Unterstützungsliste, welche die neuen Bewerber zusätzlich benötigen – es sei denn, sie sind bei der letzten Landtagswahl oder der letzten Europawahl bereits angetreten und haben dort mindestens fünf Prozent der in Bayern insgesamt abgegebenen gültigen Stimmen oder bei der letzten Bundestagswahl mindestens fünf Prozent der in Bayern abgegebenen gültigen Zweitstimmen erhalten. Das gilt auch für die Gruppierungen, die im derzeit amtierenden Gemeinde- oder Kreistag wegen eines eigenen Wahlvorschlags ununterbrochen vertreten waren. Die Zahl der erforderlichen Unterschriften auf den Unterstützungslisten ist dabei nach Anzahl der Einwohner gestaffelt. Für die Kreistagswahlen im Landkreis Dillingen mit seinen etwa 96.400 Einwohnern benötigt eine neue Liste mindestens 340 Unterschriften, informiert die stellvertretende Wahlkreisleiterin Elisabeth Girsig. Darum bemüht sich derzeit die Junge Union.
Knapp 73.000 Wahlberechtigte im Kreis Dillingen
Einen Überblick, wie viele Unterschriften für die jeweiligen Listen schon vorliegen, hat das Landratsamt nicht. Denn die Gemeinde- und Stadtverwaltungen dürfen Zwischenstände während der Eintragungsfrist nur an die jeweiligen Listenverantwortlichen weitergeben. Auch Wahlvorschläge, bei denen der Wahlleiter Mängel festgestellt hat, bekommen bis zum 3. Februar ihre letzte Chance. Sie können bis dahin die angemahnten Mängel beseitigen – oder, falls das nicht geht, einen neuen Wahlvorschlag einreichen. Einen Tag später, genau 40 Tage vor der Wahl, entscheidet der Wahlausschuss dann, ob die eingereichten Vorschläge gültig sind. Aber auch danach können noch gewisse Mängel bis zur abschließenden Entscheidung des Wahlausschusses beseitigt werden.
Ein Grund für die Ablehnung wäre beispielsweise, wenn die Ladung zur Nominierungsversammlung nicht ordnungsgemäß war. Auch eine ungenügende Anzahl von Unterschriften auf der Unterstützungsliste führt zur Ablehnung.
Wie viele Wahlberechtigte es im Landkreis geben wird, steht erst einige Tage später fest. „Wir rechnen mit knapp 73.000 Wahlberechtigten“, sagt Elsabeth Girsig. So viele Stimmzettel sind bereits für den Druck in Auftrag gegeben worden. „Wir drucken auf jeden Fall für eine Wahlbeteiligung von 100 Prozent“, betont Girsig.
Wahlbenachrichtigungen frühestens ab dem 10. Februar
Alle Wahlberechtigten, die 35 Tage vor der Wahl den „Schwerpunkt ihrer Lebensbeziehungen“ in einer Gemeinde haben, müssen in das Wählerverzeichnis eingetragen werden. Bei der Kommunalwahl dürfen alle EU-Bürger wählen, die über 18 Jahre alt sind und sich seit mindestens zwei Monaten im Wahlkreis mit dem Schwerpunkt ihrer Lebensbeziehungen aufhalten. Frühestens ab dem 10. Februar können die Städte und Gemeinden die Wahlbenachrichtigungen verschicken – also die Unterlagen, mit denen die Wähler dann entweder Briefwahl beantragen oder am Wahltag im Wahllokal zur Stimmabgabe erscheinen. Zu diesem Zeitpunkt steht allerdings noch nicht endgültig fest, wer am 15. März auf dem Wahlzettel stehen wird: Denn erst am 13. Februarendet die Frist für Anträge an den Beschwerdeausschuss. Dieser muss bis spätestens 17. Februarüber die Gültigkeit von Wahlvorschlägen entscheiden – damit der Wahlleiter wie vorgeschrieben am 18. Februardie zugelassenen Wahlvorschläge bekannt machen kann. Spätestens an diesem Tag müssen dann die Stimmzettel in Druck gehen.
Um 18 Uhr schließen die Abstimmungslokale
Bis 4. März haben die Gemeinden dann Zeit, die Wahlvorstände zu bilden. Ein wichtiges Datum für die Wähler liegt zwei Tage vor dem Termin der Kommunalwahlen: Ende der regulären Antragsfrist für Wahlscheine ist am Freitag, 13. März, um 15 Uhr. Einzige Ausnahme: In bestimmten Fällen, zum Beispiel bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung, können Wahlscheine noch bis zum Wahltag, Sonntag, 15. März, 15 Uhr, beantragt werden. Um 18 Uhr schließen die Abstimmungslokale – und dann beginnt das Auszählen.
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