Familienvater soll nach Messerattacke in Holzheim in die Psychiatrie
Plus Staatsanwalt und Verteidigung sprechen sich vor dem Landgericht Augsburg gegen eine „einfache“ Freiheitsstrafe aus. Für den Mann war der Messerangriff in Holzheim wohl nicht der erste Gewaltausbruch.
Zwei Gutachter waren sich einig, und auch die Plädoyers zeigten in die Richtung: Der heute 30-Jährige, der im vergangenen Oktober in Holzheim seinen Schwiegervater in spe schwer mit einem Messer im Gesicht verletzte und seine eigene, gerade 13 Monate alte Tochter mit heißer Suppe verbrühte, wird wohl statt „normal“ ins Gefängnis in den sogenannten Maßregelvollzug einer Klinik kommen. Der Mann war zur Tatzeit erheblich betrunken, was ihn nicht zum ersten Mal in seinem Leben negativ beeinflusste.
Als jüngstes von neun Kindern in Kasachstan geboren, bekam der Angeklagte schon früh die Folgen von übermäßigem Alkoholkonsum zu spüren, zeigte sich in den Gutachten, die jetzt in der Verhandlung vor dem Augsburger Landgericht vorgestellt wurden. Schon im Kindesalter verlor der 30-Jährige seinen Vater, der nach übermäßigem Alkoholgenuss erfroren war. Später starb auch ein Bruder des Angeklagten an alkoholbedingten Unfallfolgen. Und der Angeklagte selbst wurde beginnend im Jugendalter ebenfalls mehrfach unter Alkoholeinfluss handgreiflich, sodass er wegen Körperverletzungsdelikten vor den Amtsgerichten in Nördlingen, Dillingen oder Günzburg verurteilt worden war und bereits in Haft musste.
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