So legen Sie Ihren eigenen Brunnen an
Bevor eine Wasserstelle im Garten gebaut wird, muss einiges beachtet werden. Welche Anträge wichtig sind.
Die inzwischen häufiger auftretenden Hitzeperioden führen dazu, dass sich insbesondere während der Sommermonate viele Gartenbesitzer dazu entschließen, für die Bewässerung ihres Gartens einen Brunnen errichten zu lassen. Das Landratsamt Dillingen weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Errichtung von Brunnen nach dem Wasserhaushaltsgesetz und dem Bayerischen Wassergesetz anzeigepflichtig ist.
Formular auf der Internetseite des Landkreises Dillingen
Das entsprechende Formular zur Anzeige der Brunnenerrichtung ist auf der Internetseite des Landkreises Dillingen unter www.landkreis-dillingen.de unter der Rubrik Landkreis und Bürgerservice – Landratsamt – Formulare – Wasserrecht abrufbar oder kann beim Landratsamt Dillingen, im Fachbereich Wasserrecht, angefordert werden. Das ausgefüllte Formular ist – um einem Lageplan mit eingezeichnetem Brunnenstandort ergänzt – beim Landratsamt Dillingen vorab einzureichen.
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