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  3. Landkreis Dillingen: Suspendierter Beamter: Wie weit geht die Meinungsfreiheit von Polizisten?

Landkreis Dillingen
20.01.2021

Suspendierter Beamter: Wie weit geht die Meinungsfreiheit von Polizisten?

Ein Kommissar der PI Dillingen wurde vom Dienst suspendiert.
Foto: Silas Stein/dpa/Archivbild

Plus Ein Kriminalhauptkommissar aus Dillingen wird suspendiert, weil er auf einer Demo spricht. Wie es dazu kam und welche Regeln für Beamte gelten.

Der Fall hat für großes Aufsehen gesorgt: Das Polizeipräsidium Schwaben Nord hat einen in Dillingen eingesetzten Polizeibeamten vom Dienst suspendiert. Der Kriminalhauptkommissar sei bei Corona-Demos als Redner aufgetreten und habe dabei einen Bezug zu seiner Tätigkeit als Polizist hergestellt. In den sozialen Medien traf die Mitteilung bei vielen auf Unverständnis: Er habe doch nur seine freie Meinung geäußert, ist da zu lesen. Oder: „Die Wahrheit darf man halt nicht sagen …“ Doch was dürfen Polizeibeamte außerhalb des Diensts eigentlich? Und wie weit geht ihre Meinungsfreiheit?

Fünf Beamte der PP Schwaben Nord sind aktuell vom Dienst ausgeschlossen

Prinzipiell gelten für Beamte in ihrer Freizeit dieselben Regeln wie für alle anderen auch, erklärt Talib Khachab, ein Sprecher des Polizeipräsidiums, auf Nachfrage. Mit einer Einschränkung: Wenn sich Polizisten außerhalb des Diensts etwas zuschulden kommen lassen, kann das je nach Vergehen und Umständen des Falls auch dienstrechtliche Konsequenzen haben. Eine strafrechtlich relevante Trunkenheit im Verkehr etwa oder ein Fahrverbot wegen Geschwindigkeitsverstoßes können dienstaufsichtliche Maßnahmen nach sich ziehen. Diese reichen von Verweisen über Zurückstufung bis zur Entfernung aus dem Dienst oder gar der Aberkennung des Ruhegehalts. Allerdings führt nicht jeder Regelverstoß zu Disziplinarmaßnahmen. Laut Beamtenstatusgesetz ist das Verhalten außerhalb des Diensts nur dann ein Dienstvergehen, wenn es dazu geeignet ist, das Vertrauen „in einer für ihr Amt bedeutsamen Weise zu beeinträchtigen“. Es braucht also einen Bezug zum Amt. Dabei kommt es immer auch auf den Einzelfall an, erklärt Khachab. Aktuell sei von den knapp 1700 Polizisten beim PP Schwaben Nord gegen fünf Beamte ein Verbot der Führung der Dienstgespräche ausgesprochen worden.

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Die Diskussion ist geschlossen.

21.01.2021

Richtig so! Beamte verpflichten sich zu Neutralität. Hass und Hetze hat hier nichts verloren.