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Landkreis
17.06.2018

So klappt das Public Viewing mit den Nachbarn

Mit ein bisschen Rücksicht klappt jedes Public-Viewing-Event auch mit den Nachbarn.
Foto: Daniel Karmann, dpa (Symbol)

Die Kommunen berichten, was beim Public Viewing erlaubt ist, und wobei man besser Obacht geben sollte.

Na, wer guckt sich gern mit Freunden Fußball im Garten an? Damit es dann beim gemütlichen Grillen, lautstarken Anfeuern und Jubeln keinen Stress mit den Nachbarn gibt, kaum, dass die Fußball-WM in Russland begonnen hat, ein kleiner Leitfaden, was beim Public Viewing erlaubt ist: Der Geschäftsleiter der Verwaltungsgemeinschaft Wertingen, Dieter Nägele, sagt: „Wir haben in der Stadt Wertingen keine eigenen speziellen gesetzlichen Regelungen. Bei uns gelten dazu die Bestimmungen aus dem Bayerischen Emissionsschutzgesetz und dem Baurecht.“

Genehmigung „Planen mehrere Anwohner einer Straße in einem bestimmten Straßenabschnitt ein eigenes Public Viewing zu veranstalten, ist dazu eine Erlaubnis vom Ordnungsamt einzuholen. Gegebenenfalls muss die Straße gegen eine geringe Verwaltungsgebühr abgesperrt werden“, sagt Dieter Nägele. In Höchstädt hat es zum Beispiel bislang keinen Antrag Public Viewing gegeben, bestätigt Achim Oelkuch, Sprecher der Stadt.

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