
Vermieterbescheinigung: Jetzt drohen saftige Strafen

Was kompliziert klingt, beschäftigt nicht nur Verwaltungen
VonMiriam ProbstDie Vermieterbescheinigung ist seit Montag zurück. Seit 1. November 2015 sind Vermieter verpflichtet, ihren Mietern den Ein- oder Auszug schriftlich zu bestätigen. Diese Bescheinigung hat der ein- bzw. ausziehende Mieter dem Einwohnermeldeamt bei der An-, Um- oder Abmeldung vorzulegen oder innerhalb von zwei Wochen nachzureichen.
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Was macht mehr Sinn hier? Soll der Vermieter oder der Mieter das Formular mitbringen? Angesichts das of Stempel o.ä. erforderlich sind, nehme ich an es macht Sinn, dass der VERMIETER das dok bereitstellt.
Ausserdem: für die Praxis: Klärung der Vertretung durch Hausverwaltung/Makler hier: https://www.gutefrage.net/frage/darf-die-meldebescheinigung-fuer-mieter-von-der-hausverwaltung-oder-dem-makler-ausgestellt-werden