Lauinger Demo gegen AfD war nicht angemeldet
Es hat sich zwar ein Verantwortlicher für die Aktion gemeldet. Ihn erwartet nun aber trotzdem ein Bußgeldverfahren. Warum?
Die Demonstration am Sonntag in Lauingen war nicht angemeldet. Und das hat nun Konsequenzen, wie Katharina von Rönn von der Dillinger Polizei gestern mitteilte. „Gegen eine Person, die sich als Verantwortlicher meldete, wird nun ein Bußgeldverfahren eingeleitet“, erklärte die Pressesprecherin. Denn es sei auch nicht, wie berichtet, eine sogenannte „Spontan-Demo“ gegen die Infoveranstaltung der AfD in der Dillinger Straße gewesen. Vor Ort haben Polizeibeamte am Sonntag nach einem Verantwortlichen gefragt, worauf sich eine Person meldete – er oder sie muss nun den Kopf hinhalten. „Da kommen wir nicht drum herum“, so Katharina von Rönn.
Spätestens 48 Stunden vorher anmelden
Denn nach dem Bayerischen Versammlungsgesetz muss eine Demonstration spätestens 48 Stunden vorher offiziell angemeldet werden. Das war in Lauingen nicht der Fall. Und von einer „Spontan-Demo“ werde dann gesprochen, wenn aus einem aktuellen Anlass ohne vorherige Absprache oder Organisation mehrere Menschen eine Versammlung bilden. Dann gebe es keinen Verantwortlichen und somit keine zeitnahe Anmeldung. Aber auch das treffe in Lauingen nicht zu. „Es war geplant, aber nicht angemeldet. Außerdem hat sich eben eine Person als verantwortlich gemeldet“, so die Polizeihauptmeisterin.
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