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Lutzingen
29.04.2021

Bis zu einer halben Million Euro für Lutzingen

Vor Ort in Lutzingen (von links): Christian Weber, Bürgermeister, Bundestagsabgeordneter Ulrich Lange und Landtagsabgeordneter Georg Winter.
Foto: Büro Lange

Bund fördert die Erweiterung der Sportanlage. Die Gemeinde ist eine von 42 in Bayern, die in diesen Genuss kommt.

Mit einem neuen Investitionspakt unterstützt der Bund gemeinsam mit dem Freistaat Bayern die Sanierung und den Ausbau von Sportstätten. Die Abgeordneten Ulrich Lange und Georg Winter freuen sich, dass im Landkreis Dillingen die Gemeinde Lutzingen die Zusage für die Förderung von Maßnahmen zwischen der bestehenden Sportanlage und dem Interkommunalen Bürger- und Kulturzentrum (IBL) erhalten hat. Das Bund-Länder-Programm „Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten 2020“ ist Bestandteil der Umsetzung der Konjunktur- und Krisenbewältigungsstrategie der Bundesregierung. Es soll dabei die Gesundheit der Bevölkerung gefördert und gleichzeitig der gesellschaftliche Zusammenhalt sowie die soziale Integration aller Menschen gestärkt werden.

Sportliche Betätigung soll unterstützt werden

Für die Förderprojekte in Bayern stellt allein der Bund in diesem Jahr Fördermittel in Höhe von 21,4 Millionen Euro zur Verfügung, das Land steuert 4,3 Millionen Euro bei. „Wir brauchen attraktive Sportstätten, die für viele Menschen generationenübergreifend nutzbar sind. Ausreichend verfügbare, baulich gut ausgestattete und barrierefreie Sportstätten sind als Teil der Daseinsvorsorge ein wertvoller Baustein für eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung von Städten und Gemeinden“, erklärt Bundestagsabgeordneter Lange in der Pressemitteilung. Lange hebt gleichzeitig die Wichtigkeit der Unterstützung von sportlicher Betätigung heraus: „Sport verbindet, Sport schafft Respekt, Toleranz und das soziale Miteinander.“ Den hohen Fördersatz von 90 Prozent sieht Lange als ein wichtiges Signal, die Kommunen vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie zu entlasten. Der Abgeordnete betont dabei, dass sich der Bund mit 75 Prozent an den förderfähigen Kosten beteiligt; der Freistaat mit 15 Prozent und die jeweilige Kommune mit 10 Prozent.

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