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  3. Polizei: Mann erschießt Fuchs mit Kleinkalibergewehr

Polizei
08.01.2020

Mann erschießt Fuchs mit Kleinkalibergewehr

Ein Aislinger hat einen Fuchs mit einem Abzugeisen gefangen und anschließend mit seinem Gewehr erschossen.

Zeugen haben den Vorfall in Aislingen beobachtet und gemeldet. Welche Konsequenzen drohen

Zeugen haben in Aislingen am Montag zwischen 20.15 und 20. 30 Uhr einen besonderen Vorfall beobachtet: Nachdem sie einen Mann zunächst dabei gesehen hatten, wie er einen Fuchs auf seinem Grundstück mit einem sogenannten Abzugeisen gefangen und anschließend mit mehreren Schüssen aus seinem Kleinkalibergewehr erschossen hatte, alarmierten sie die Polizei. „Leider haben wir erst verspätet von dem Vorfall erfahren“, sagt Polizeipressesprecherin Katharina von Rönn auf Nachfrage unserer Redaktion. Noch bevor die Beamten vor Ort eintrafen, hatte der Aislinger sowohl das Abzugeisen als auch den toten Fuchs beseitigt. „Zeugen konnten beobachten, wie er die Falle in die Donau geworfen hatte“, berichtet die Sprecherin. Den toten Fuchs hatte der Mann zu diesem Zeitpunkt ebenfalls bereits in einer Hecke entsorgt. Als die Streifenbeamten den Aislinger anschließend an seinem Wohnort zur Rede stellten, habe er die Tat ohne Ausflüchte zugegeben.

Weil er immer wieder Probleme mit Wildtieren hatte, entschied sich der Mann dazu, diese auf seinem Grundstück zu fangen, informierte von Rönn. Da der Fuchs, der ihm in die Falle ging, allerdings noch am Leben war, erschoss ihn der Aislinger mit seinem Kleinkalibergewehr. „Durch das Eisen erlitt das gefangene Tier unnötige Qualen“, erklärte die Pressesprecherin der Polizei. Da der Mann außerdem keinen Jagdschein vorzeigen konnte, wird gegen ihn wegen des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz sowie der Jagdwilderei ermittelt. Außerdem hat sich der Aislinger wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz zu verantworten. „Er hatte zwar alle nötigen Erlaubnisse dafür, um eine Waffe zu besitzen, doch durfte er auf seinem Grundstück nicht ohne Weiteres schießen“, sagt von Rönn. Er dürfe nur dann mit seinem Kleinkalibergewehr schießen, wenn die Kugel keine Gefahr darstelle. Im Zuge der Ermittlungen waren deshalb sowohl seine Waffe als auch die dazugehörige Munition von den Beamten sichergestellt worden.

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