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  3. Prozess: Mehrfach-Mörder von Sontheim soll nie wieder freikommen

Prozess
12.02.2020

Mehrfach-Mörder von Sontheim soll nie wieder freikommen

Der Hauptangeklagte im Mordprozess von Sontheim könnte nie wieder auf freien Fuß kommen.
Foto: Thomas Burmeister, dpa (Archiv)

Der Hauptangeklagte im Mordprozess von Sontheim erhält neben einer lebenslangen Haftstrafe eine Freiheitsstrafe von zehn Jahren. Das Gericht ordnet Sicherungsverwahrung an.

Im Verfahren um drei Morde in Sontheim an der Brenz ist der Hauptangeklagte neben einer lebenslangen Haftstrafe zu einer Freiheitsstrafe von zehn Jahren verurteilt worden. Das Landgericht Ellwangen sah am Dienstag Totschlag als erwiesen an. Der beschuldigte, 55 Jahre alte Vater einer in Deutschland lebenden italienischen Familie habe 2008 seinen türkischen Schwiegersohn mit einer Schlinge erstickt.

Mordprozess von Sontheim: Verurteilter könnte nie wieder auf freien Fuß kommen

Die Leiche sei „auf nicht genau bekannte Weise entsorgt worden“. Das Gericht ordnete erneut Sicherungsverwahrung an, sodass der Verurteilte möglicherweise nie wieder auf freien Fuß kommen wird. Ohne Sicherungsverwahrung hätte er nach 15 Jahren die Aussetzung der Strafe zur Bewährung beantragen können. Die Verteidigung hatte in dem im Lauf des Verfahrens abgetrennten dritten Fall Freispruch verlangt. Sie erklärte, das laut Vernehmungsprotokoll abgelegte Geständnis des Beschuldigten sei nicht glaubwürdig. Das Gericht wies dies zurück. Die Staatsanwaltschaft hatte auf Totschlag plädiert und eine 13-jährige Haftstrafe gefordert.

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