Mit Kurzarbeitergeld die Corona-Krise meistern
So erhalten Beschäftigte und Betriebe Rat und Hilfe.
Kurzarbeitergeld sichert Beschäftigung und vermeidet dadurch Arbeitslosigkeit. Es soll den Verdienstausfall zumindest teilweise wieder ausgleichen. Darauf weist Richard Paul, Vorsitzender der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Donauwörth, hin. Er informiert über die Voraussetzungen: „Es muss ein erheblicher Arbeitsausfall vorliegen, der zu einem Entgeltausfall führt. Dieser Arbeitsausfall muss auf wirtschaftliche Gründe oder ein unabwendbares Ereignis beruhen.“
Wirtschaftliche Gründe können zum Beispiel fehlende Folgeaufträge, Rohstoff- oder Absatzmangel sein. Ein Beispiel für ein unabwendbares Ereignis sei Hochwasser. Im Fall des Corona-Virus können aber auch staatliche Schutzmaßnahmen (Anordnung des Gesundheitsamtes) dafür sorgen, dass der Betrieb vorübergehend geschlossen wird und dadurch ein Entgeltausfall für die Arbeitnehmer entsteht. Paul erläutert: „Der Arbeitsausfall muss unvermeidbar und von vorübergehender Natur sein. Der Entgeltausfall muss jeweils mehr als zehn Prozent des monatlichen Bruttoarbeitsentgelts betragen.“
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