Nahwärme Fristingen: Das Urteil ist gefallen
Am Landgericht Augsburg ist am Dienstag der Prozess um eine Nahwärme-Genossenschaft in Fristingen zu Ende gegangen. Wie die Beteiligten das Urteil aufnehmen.
Im Prozess um die gescheiterte Nahwärme-Genossenschaft in Fristingen hat das Landgericht Augsburg am Dienstag ein Urteil gefällt. In dem Verfahren ging es um fünf ehemalige Vorsitzende und Aufsichtsräte der zuständigen Genossenschaft. Die Anlage wurde 2013 eingeweiht. Bereits ein Jahr später zogen sich die Verantwortlichen zurück. Die Genossenschaft musste 2015 schließlich Insolvenz anmelden.
Die Insolvenzverwaltung wirft den Verantwortlichen vor, durch ihr Handeln einen Schaden von 300 000 Euro angerichtet zu haben. Sie selbst wiesen die Vorwürfe stets zurück und betonten, viele Stunden ehrenamtlich für das Projekt gearbeitet zu haben. Im Urteil am Dienstagnachmittag entschied das Landgericht gegen die Seite der Kläger. „Das Gericht konnte keine Pflichtverletzung seitens der Angeklagten feststellen“, sagte die Pressesprecherin des Landgerichts, Diana Bestler. Daher habe es die Klageabweisung verkündet. Im Urteil konstatierte das Gericht, die Angeklagten hätten sich bei den Planungen mit Experten beraten und sich mit der Genossenschaft abgesprochen. Das solide Handeln der Angeklagten auf Basis ihres Wissens sei für das Gericht ausschlaggebend gewesen. So sieht das auch Wolfgang Binswanger, einer der Angeklagten. „Somit haben wir die Bestätigung, dass wir nichts falsch gemacht haben“, sagt Binswanger. Laut Binswanger sei das Urteil darüber hinaus der Nachweis für eine einseitige Drosselung der Wärmeversorgung. „Eine weitere offene Frage ist für mich, warum das Wärmenetzwerk weit unter Wert verkauft wurde.“ Der Gläubigerausschuss und die VR Bank Aschberg hätten das Genossenschaftseigentum „verschleudert“. Am wichtigsten für ihn sei es, wieder zur Ruhe zu finden. Und dass Fristingen finanziell keinen bleibenden Schaden davontrage. „Wir müssen uns nichts vorwerfen lassen“, sagt Thomas Terpoorten. Er und die anderen Vorstandsmitglieder hätten so professionell gehandelt, wie sie nur gekonnt hätten. Terpoorten sagt, er hoffe, dass alle das Gerichtsurteil akzeptieren. Die Kläger haben die Möglichkeit, in Berufung zu gehen.
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