Nahwärme Fristingen: Trotz Urteil ist das Thema nicht vom Tisch
Plus Das Oberlandesgericht München entlastet die angeklagten Ex-Vorstände aus Fristingen. Doch es bleiben Fragen.
Die fünf ehemaligen Vorstände und Aufsichtsräte der Nahwärme-Genossenschaft Fristingen können aufatmen: Das Oberlandesgericht München hat vor wenigen Tagen das Urteil des Augsburger Landgerichts bestätigt. Demnach tragen die fünf Angeklagten keine Schuld an der Insolvenz der Genossenschaft.
Nahwärme Fristingen: Gericht spricht Angeklagte frei
Im Raum stand der Vorwurf der Insolvenzverwalterin, dass die Verantwortlichen durch ihr Handeln einen Schaden von 300000 Euro verursacht hätten. Eine Verurteilung hätte für jeden der ehrenamtlich Tätigen eine Zahlung von 60000 Euro zur Folge gehabt. Das Landgericht Augsburg konnte beim Prozess im vergangenen Juni jedoch keine Schuld der Männer feststellen. Die Insolvenzverwaltung ging daraufhin in Berufung. Die wies das Oberlandesgericht in München nun zurück.
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