Nahwärme-Insolvenz Fristingen: der vorletzte Akt im Verfahren
Plus Für Mitglieder der Fristinger Genossenschaft und Gläubiger bleibt kein Geld. Ist der Dorffrieden gestört?
Es ist der vorletzte Akt im Insolvenz-Verfahren der Nahwärme-Genossenschaft Fristingen. Das Amtsgericht Nördlingen hat nun eine Mitteilung der Insolvenzverwalterin zur Schlussverteilung veröffentlicht. Dort ist zu lesen, dass „Masseunzulänglichkeit“ vorliegt. Wie Amtsgerichtsdirektor Dieter Hubel auf Anfrage mitteilt, bedeutet dies, dass die Kosten des Verfahrens gedeckt sind, den Mitgliedern der Genossenschaft und anderen Gläubigern aber nichts mehr bezahlt werden kann. In einem letzten Schritt werde dann demnächst das Insolvenzverfahren aufgehoben.
Turbulenzen im Dillinger Stadtteil
Damit endet eine Geschichte, die im Dillinger Stadtteil Fristingen für heftige Turbulenzen gesorgt hat. 118 Genossen hatten gemeinsam von 2011 bis 2013 das Netz der Nahwärme Fristingen eG aufgebaut und dabei, wie der ehemalige Vorstand Wolfgang Binswanger mitteilt, zwei Millionen Euro investiert. 2015, nur zwei Jahre nach der offiziellen Einweihung, musste die Genossenschaft Insolvenz anmelden. Wer schuld an der Pleite ist, darüber stritten sich die Beteiligten. Unter anderem ging es auch um den Verkauf des Nahwärmenetzes durch die Insolvenzverwalterin an den heutigen Eigentümer, der von Anfang an die Wärme geliefert hatte. Dieser Verkauf sei weit unter Wert erfolgt, kritisierte Binswanger.
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Die Diskussion ist geschlossen.