
Plus Der Kindergartenbesuch sollte im Lockdown nur für Kinder von Eltern in systemrelevanten Berufen möglich sein, sagt unsere Autorin Vanessa Polednia.
Der Betrieb von Kindertageseinrichtungen ist bis Ende des Monats untersagt. Das hat der bayerische Ministerrat am 6. Januar beschlossen.
Die Notbetreuung gilt für die Kinder Erwerbstätiger
Die Ausnahme bestätigt bekanntlich die Regel. Der Notbetrieb ist unter anderem für Kinder von Eltern zulässig, die „die Betreuung nicht auf andere Weise sicherstellen können, insbesondere, wenn sie ihrer Erwerbstätigkeit nachgehen müssen“.
Das ist ziemlich schwammig formuliert. Wie soll die Betreuung sichergestellt werden? Sollen sich Oma und Opa um die Kinder kümmern, während Mama und Papa weiterhin ins Büro oder auf die Baustelle fahren? Dieses gesundheitliche Risiko wollen nicht alle Eltern eingehen und greifen dankbar auf die Notbetreuung zurück.
Es braucht eine Verschärfung der Definition
Der Befürchtung, dass manche – auch aufgrund der weiten Definition – die Notbetreuung ohne triftigen Grund ausnutzen, sollte mit einer stärken Eingrenzung begegnet werden. Im Frühjahr 2020 hieß jene Verschärfung: Notbetreuung nur für Eltern in systemrelevanten Berufen.
Lesen Sie den Bericht dazu: So wird die Notbetreuung im Landkreis Dillingen in den Kitas genutzt
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