Keines der Halteverbote in Lauingen ist unlogisch oder boshaft.
Verkehrsrecht ist komplex. Ob Horst Böhringer mit seinen Ausführungen nun recht hat oder nicht, sollen deshalb im Einzelnen Juristen beurteilen. Wichtig ist aber: Keines der Halteverbote ist unlogisch oder boshaft. Wer sich mit seinem Benziner auf den Parkplatz für Elektroautos stellt, weiß nicht nur, dass er das nicht darf – er weiß auch genau, warum. So sieht es auch vor dem Feuerwehrhaus aus. Die Schilder könnten rechtlich unzulässig sein – das heißt aber nicht, dass es eine gute Idee ist, sie einfach zu ignorieren und auf den Paragrafen zu pochen.
Auf den Plätzen für die Feuerwehrler zu parken ist nun mal eine schlechte Idee. Genauso schlecht wäre es, dann zu erklären: Wenn es das Zusatzschild eigentlich nicht geben dürfte, dann dürften da auch die Freiwilligen nicht mehr parken. Verkehrsrecht soll die Straßen sicherer machen. Wenn die Feuerwehrler, bevor sie einen Brand löschen, erst einen Parkplatz suchen müssen, hat das wenig mit Sicherheit zu tun. Nur weil – Zitat Böhringer – „rechtswidrig verwarnt“ werden kann, heißt das nicht, dass ohne Grund oder willkürlich verwarnt würde.
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