
Patientenberater helfen bei Behandlungsfehlern

Landkreis Die meisten Patienten fühlen sich bei ihrem Arzt in guten Händen und bestens versorgt. Therapie oder Operation bringen aber nicht immer den erhofften Erfolg. Das heißt aber nicht gleich, dass ein Behandlungsfehler vorliegt. "Ein Fehler liegt erst dann vor, wenn ein Leistungserbringer schuldhaft gehandelt und der Patient dadurch einen Schaden erlitten hat," so Bernd Mayer, Patientenberater der AOK-Direktion Günzburg.
Fehlerhafte Arznei oder Therapiemängel
Das können Aufklärungs-, Diagnose- oder Therapiefehler sein. Zum anderen gibt es auch fehlerhafte Arzneimittel oder Medizinprodukte. Dem Geschädigten stehen dann Schadensersatz oder Schmerzensgeld durch den Verursacher zu. Das kann sowohl eine Arzt- bzw. Zahnarztpraxis sein oder ein Krankenhaus bzw. eine Pflegeeinrichtung. Aber auch ein Arzneimittel- bzw. Medizinproduktehersteller kommt als Verursacher infrage.
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