Asylsuchende gemeinnützig beschäftigen
Für den Landkreis Dillingen gibt es 91 Plätze. Warum dies der Integration dient
Mit dem Bundesintegrationsgesetz wurde auch das bis 31.12.2020 befristete Arbeitsmarktprogramm „Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen“ (FIM) in Kraft gesetzt. Dafür werden vom Bund jährlich 300 Millionen Euro für die Schaffung von gemeinnützigen Arbeitsgelegenheiten für Asylbewerber und Flüchtlinge zur Verfügung gestellt. Nach dem Verteilungsschlüssel entfallen in Bayern auf Schwaben 14,4 Prozent der Mittel und hiervon 5,1 Prozent auf den Landkreis Dillingen, sodass für diesen insgesamt 91 Plätze zur Verfügung stehen.
FIM richtet sich, wie Landrat Leo Schrell betont, nicht nur an die Städte und Gemeinden, sondern auch an Wohlfahrtsverbände, Kirchen, Berufsbildungswerke, Berufsfortbildungszentren, Volkshochschulen und sonstige gemeinnützige Organisationen vor Ort. In diesem weit gefächerten Bereich ergeben sich, so Schrell, vielfältige Möglichkeiten für eine gemeinnützige Beschäftigung von Asylbewerbern und Flüchtlingen. Die Arbeitsgelegenheiten sind, wie der Landrat hervorhebt, der erste Schritt für eine Integration am Arbeitsmarkt und eröffnen gleichzeitig die Möglichkeit, Asylbewerber, die bisher noch keine Tagesstruktur haben, in eine solche einzubinden. Jeder geschaffene Platz könne, so Schrell, einen wichtigen Beitrag zur Integration und zur gesellschaftlichen Akzeptanz der hier im Landkreis lebenden Asylbewerber und Flüchtlinge leisten. Die genannten Institutionen sollten daher prüfen, ob eine Arbeitsgelegenheit für Flüchtlinge geschaffen werden kann. Dies ist zu berücksichtigen:
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