Prozess mit Zündstoff
Ein Mann soll seine Frau misshandelt haben und dafür fast vier Jahre in Haft. Jetzt rollt das Landgericht den Fall aus dem Landkreis neu auf. Das Klima ist angespannt
Die Verhandlung läuft knapp drei Stunden, da wird es laut im Gerichtssaal. „Sie wollen mir eine Fangfrage stellen“, ruft die Zeugin in Richtung Verteidiger. „Ich lasse mir nichts in den Mund legen.“ Die Richterin übertönt sie. „Beantworten Sie einfach die Frage!“, schallt es vom Richtertisch durch den Raum.
Die Emotionen können schon einmal durchgehen bei so einem Prozess. Es geht um den Vorwurf der Vergewaltigung, der körperlichen Gewalt, der seelischen Demütigung. Und für den Angeklagten aus dem Landkreis um knapp vier Jahre Haftstrafe. Zu der hat ihn das Amtsgericht Dillingen im vergangenen Mai verurteilt. Damals sagte die Geschädigte aus: „Ich war seine Hündin.“ Ihr Mann soll sie im Jahr ihres Kennenlernens, 2015, geschlagen und zum Oralsex gezwungen haben, ihr gedroht haben, sie auf den Strich zu schicken. Nachts soll er sie geweckt haben, die Terrassentüre aufgemacht und ihr die Decke weggenommen haben. Dazu diverse andere Demütigungen. Das Dillinger Gericht glaubte der Frau und verhängte fast die Höchststrafe – drei Jahre und zehn Monate. Der Verurteilte ging in Berufung. Jetzt beschäftigt sich das Landgericht Augsburg mit den Vorwürfen.
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Karte von Google Maps anzuzeigen
Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Google Ireland Limited Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten, auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz Niveau, worin Sie ausdrücklich einwilligen. Die Einwilligung gilt für Ihren aktuellen Seitenbesuch, kann aber bereits währenddessen von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung
Die Diskussion ist geschlossen.