Prozess um Eizellenspende und die Frage: Wann beginnt Leben?
Ein Verein aus dem Landkreis Dillingen vermittelt Paaren Eizellen, die mit Spermien imprägniert, aber noch unbefruchtet sind. Ob das erlaubt ist, entscheidet ein Münchner Gericht.
Vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht beginnt am Mittwoch der Berufungsprozess gegen einen Verein, der Paaren mit unerfülltem Kinderwunsch Eizellenspenden vermittelt hat. Der Vorstand des Vereins Netzwerk Embryonenspende und zwei Mediziner sind wegen Verstößen gegen das Embryonenschutzgesetz angeklagt. In dem Prozess geht es im Kern um die Frage: Ab wann gilt eine Eizelle als befruchtet? Oder, ganz grundsätzlich: Wann fängt Leben an?
Seit 2013 hat der Verein gespendete Eizellen vermittelt, sagt der angeklagte Vorstand Hans-Peter Eiden. Dabei handelte es sich um Eizellen, die anderen Frauen im Rahmen von Kinderwunschbehandlungen entnommen wurden und dabei gewissermaßen übrig blieben, weil oft mehr Eizellen befruchtet werden als dann tatsächlich eingepflanzt werden können. Wären die Eizellen nicht anderen Paaren gespendet worden, hätten sie Eidens Angaben zufolge vernichtet werden müssen. In 50 Fällen habe der Verein Paaren bereits auf diesem Weg zu Kindern verholfen. "Es sind 50 Kinder auf der Welt, die nach dem Willen der Staatsanwaltschaft im Mülleimer gelandet wären", sagt Eiden. "Für viele Paare sind diese Zellen kleine Menschen."
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