Da hat man endlich einen Kollegen, der anpackt, und dann darf der nicht
Die Auftragsbücher von Leonhard Schaudi aus Dillingen sind voll. Doch sein tüchtiger Mitarbeiter darf ihn nicht unterstützen. Beide wollen das nicht akzeptieren
Leonhard Schaudi hat Anzeigen geschaltet. Er hat es mit Langzeitarbeitslosen versucht. Aber er hat einfach keinen neuen Mitarbeiter für seinen Gartenbetrieb gefunden. Bis vor einem knappen Jahr. Da kam ein persisch sprechender Pakistaner vorbei. Ibrar Hussein packte mit an. Die beiden arbeiteten den Winter hindurch. Im Sommer schnitten sie bei über 30 Grad zehn Stunden lang Hecken. Schaudi schaffte eine zweite Heckenschere an, eine zweite Motorsäge, schickte den 37-jährigen Mitarbeiter in entsprechende Kurse und kümmerte sich um eine Wohnung für ihn. Die Auftragsbücher sind immer noch voll, doch Schaudi ist wieder allein: Ibrar Hussein darf nicht mehr für ihn arbeiten, stattdessen bekommt er jetzt wieder Sozialhilfe. Für den 56-jährigen Dillinger Unternehmer ist das kein Zustand. Er will um seinen Mitarbeiter kämpfen.
Im Oktober 2016 hatte der Pakistaner bei Schaudi angefangen. Drei Monate lang machte er vom Berufsförderzentrum aus ein Praktikum, im Anschluss zahlte das Arbeitsamt sechs Monate lang die Hälfte von Husseins Gehalt. Wenige Wochen später war alles vorbei: Husseins Klage auf Asyl wurde abgelehnt, weil seine Identität nicht klar ist. Nun wird er nur noch geduldet und hat damit keine Arbeitserlaubnis mehr. Doch zurück in seine Heimat könne er nicht. „Da bin ich binnen einer Woche tot“, sagt er. Seit zwei Jahren lebt der Pakistaner in Deutschland, drei Jahre zuvor war er in Griechenland angekommen.
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So ganz richtig wurde meine Aussage :...Er kann nur nicht verstehen, warum die Flüchtlinge überhaupt eine Arbeitsgenehmigung bekommen, wenn noch gar nicht klar ist, ob sie bleiben dürfen... nicht wieder gegeben!
Richtig hätte er heißen müssen: Ich kann nicht verstehen, dass man Asylbewerbern eine Beschäftigungserlaubnis erteilt und dann, nach Eingang eines ablehnenden Bescheides über ihren Asylantrag, diese widerruft, weil er dann nicht mehr Asylbewerber ist und vom BAMF die Aufforderung hat innerhalb 30 Tagen auszureisen, was eine theoretische Forderung ist. Sinnvoller ist es, die Geflüchteten bis zu ihrem evtl. Ausreisetermin arbeiten zu lassen. Natürlich können Abgelehnte einen neuen Beschäftigungsantrag stellen, der jedoch meist wieder abgelehnt wird mit der Begründung "nicht eindeutig festgestellte Identität" oder, weil der Flüchtling zu einer Ethnie mit "wenig Bleibewahrscheinlichkeit" gehört.
Georg Schrenk
Unterstützergruppe
"Asyl/Migration Dillingen a.d.D. e.V."