Schicksalsfragen vor Gericht
Zahlreiche Geflüchtete klagen vor dem Verwaltungsgericht gegen ihren abgelehnten Asylbescheid – auch aus dem Landkreis. Doch wie läuft ein solcher Prozess eigentlich ab?
Der junge Mann wirkt etwas unangepasst an diesem Ort. Verwaltungsgericht Augsburg, ein altmodischer Gerichtssaal mit grauem Stoffboden und holzvertäfelten Wänden. Vor dem Richtertisch sitzt ein 18-Jähriger mit weißen Turnschuhen, Kapuzenpulli und rot-gelber Kappe, verkehrt herum auf dem Kopf. „Die Kappe nehmen wir vielleicht noch ab“, sagt Richter Stefan Eiblmaier mit kritischem Blick, bevor er den Prozess eröffnet.
Der Geflüchtete, der im östlichen Landkreis Dillingen untergebracht ist, klagt gegen einen Asylbescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge. Ein Prozess, wie es ihn seit Jahren, seit der großen Flüchtlingswelle 2015, immer häufiger gibt. Die Verwaltungsgerichte kommen angesichts der vielen Asylverfahren kaum noch hinterher. Auch das Gericht in Augsburg, an dem immer wieder Fälle aus dem Landkreis verhandelt werden, berichtet von sprunghaft angestiegenen Prozesszahlen. Vor der Flüchtlingswelle habe es dort im Schnitt rund 500 solcher Prozesse im Jahr gegeben, teilt Sprecher Eiblmaier mit. 2017 zählte das Gericht mehr als 6300 Verfahren. „Wir spüren eine erhebliche Belastung durch Asyl-Verfahren“, sagt Eiblmaier. Doch wie läuft ein solcher Prozess eigentlich ab?
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Karte von Google Maps anzuzeigen
Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Google Ireland Limited Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten, auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz Niveau, worin Sie ausdrücklich einwilligen. Die Einwilligung gilt für Ihren aktuellen Seitenbesuch, kann aber bereits währenddessen von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung
Die Diskussion ist geschlossen.