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  3. Schretzheim: Der Freistaat unterstützt die Schretzheimer Kinderkrippe

Schretzheim
18.09.2019

Der Freistaat unterstützt die Schretzheimer Kinderkrippe

Die Kinderkrippe in Schretzheim wird baulich erweitert, damit in Zukunft noch eine zweite Gruppe betreut werden kann. Wie in allen anderen Stadtteilen sowie der Kernstadt wird das Krippenangebot auch in Schretzheim gut angenommen.
Foto: Koenen/Stadt Dillingen

Muss ein Schild am Ortseingang von Schretzheim versetzt werden? Und wie geht es mit dem HQ-100-Gebiet weiter?

Einen Vorschlag zur Verkehrsberuhigung hat Gerhard Graf Oberbürgermeister Frank Kunz bei der Bürgerversammlung in den Schretzheimer Kleeblattstuben unterbreitet. Er regte an, das Schretzheimer Ortsschild an der Zufahrt von Mörslingen um etliche Meter in Richtung Mörslingen zu versetzen. Dann müssten Autofahrer früher vom Gas gehen müssen, wenn sie in den Stadtteil einfahren. Kunz versprach, die Anregung aufzunehmen und in Erfahrung zu bringen, ob dieser Vorschlag überhaupt rechtlich umzusetzen sei.

Wie es mit dem HQ-100-Gebiet weitergeht

In einer weiteren Wortmeldung richtete Erich Kerber die Bitte an den Rathauschef, die Bürger weiter beim Kampf gegen die HQ-100-Überschwemmungsgebiete (hundertjährliches Hochwasser) zu unterstützen, auch wenn die Klage der Stadt vor dem Verwaltungsgericht gegen die vorläufige Sicherung der Gebiete abgewiesen wurde. Schretzheimer Grundstückseigentümer am Zwergbach und an der Egau befürchten durch die Überschwemmungsgebiete Nachteile. Wenn jemand bauen will, hat er mit Einschränkungen zu rechnen. Nach der Niederlage der Stadt vor Gericht verzichteten nun 16 Anlieger auf weitere privatrechtliche Schritte. Die vorgesehenen Hochwassermaßnahmen am Zwergbach in Syrgenstein und Haunsheim hätten sicher auch Auswirkungen auf Schretzheim. Die könnten nur mithilfe der Stadt bewältigt werden. Kunz versprach, dass die Stadt die Bürger weiter unterstützen werde. Er bat diejenigen, die privatrechtliche Schritte gegen die vorläufige Sicherung unternommen hatten, sich zu überlegen, ob sie die Klagen weiterführen wollen. Wer eine Klage zurückzieht, muss nicht die vollen Gerichtskosten übernehmen – anders sieht es aus, wenn man vor Gericht unterliegt.

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