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24.08.2010

So folgt auf den Urlaub keine Kündigung

Donauwörth Ferienzeit ist Urlaubszeit. Doch der Urlaub will arbeitsrechtlich abgesichert sein. Bei Schülern ist es klar, wie viele Ferientage im Kalender stehen, doch bei Arbeitnehmern gibt es die unterschiedlichsten Regelungen.

Die Zahl der Urlaubstage kann sich entweder aus einem Tarifvertrag, dem jeweiligen Arbeitsvertrag oder der gesetzlichen Mindesturlaubsregelung ergeben. Bezogen auf eine Sechstagewoche sieht das Bundesurlaubsgesetz einen Mindesturlaub in Höhe von 24 Werktagen vor. Dieser volle Urlaubsanspruch entsteht erstmalig nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses. "Die Tinte unter dem Urlaubsantrag muss trocken sein, das ist die Voraussetzung für meinen Urlaub", so IHK-Arbeitsrechtsexperte Thomas Gutjahr. Er betont, dass der Urlaub vom Chef im Einvernehmen mit dem Mitarbeiter zu genehmigen ist. Das heißt, der Arbeitnehmer darf sich seinen Urlaub nicht einfach selbst nehmen und zu Hause bleiben. Vielmehr legt der Arbeitgeber den Urlaub unter Beachtung der Wünsche des Arbeitnehmers fest. Wenn mehrere Arbeitnehmer zur selben Zeit Urlaub nehmen wollen, ist Abstimmung angesagt. "Unter sozialen und familiären Gesichtspunkten ist abzuwägen, wann wer aus einem Team in Urlaub gehen kann. Und es sollten klare Vertretungsregelungen definiert werden", so Gutjahr weiter.

Im Urlaub muss man sich erholen

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