Stallbau für Viehhaltung wird schwieriger
Das Landwirtschaftsamt informiert: Die Grenzwerte werden verschärft
Der Stallbau für die Viehhaltung wird immer schwieriger. Das war das Thema einer gut besuchten Veranstaltung der Ämter für Ernährung Landwirtschaft und Forsten Nördlingen und Wertingen (AELF). Sie fand im Wirtshaus Zum Kratzhof in Harburg statt.
Der Leiter des AELF Nördlingen, Manfred Faber, ging auf die vielfältigen Probleme und immer höheren Hürden bei den Genehmigungsverfahren für Stallbaumaßnahmen ein. Die Anforderungen hinsichtlich des Immissionsschutzes stellte Dr. Stefan Neser von der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft vor. Das Bauen im Innenbereich sei wegen der Geruchsemissionen auf benachbarte Anwohner kaum möglich, eine Aussiedlung in den Außenbereich könne Abhilfe schaffen. Strenge Abstandsregelungen bei empfindlichen Ökosystemen können aber auch hier eine Genehmigung erschweren. Mit der bevorstehenden Überarbeitung der TA-Luft (Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft) werden die Grenzwerte voraussichtlich noch weiter verschärft. Ist bisher noch eine Zusatzbelastung von drei Mikrogramm Ammoniak pro Kubikmeter Luft zulässig, so könnte dieser Wert künftig auf ein Mikrogramm Ammoniak gesenkt werden. Noch weitreichender wären allerdings die Folgen, wenn im Einzelfall die Stickstoff-Deposition zu berechnen ist. Dann könnten in manchen Fällen Abstände von einem Kilometer zu Ökosystemen mit einem besonderen Schutzstatus notwendig werden. Laut Referenten ist es empfehlenswert, einen Standort mit Entwicklungsmöglichkeiten zu suchen und diesen gegenüber einer herannahenden Wohnbebauung zu schützen. Gleiches gilt für bereits existente Betriebsstätten. Frau Gutmann vom gleichnamigen Ingenieurbüro referierte über die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV), die seit 1. August 2017 gilt und durch die „Technische Regel für wassergefährdende Stoffe“ (TRwS) im Detail präzisiert wird. Demnach müssen Sickerwasserbehälter größer als 25 Kubikmeter, Güllebehälter mit über 500 Kubikmeter und Fahrsilos beziehungsweise Mistlager größer als 1000 Kubikmeter von einer zertifizierten Fachfirma errichtet und vor Inbetriebnahme durch einen Sachverständigen geprüft werden. Für künftig neue Güllebehälter ist ein Bodengutachten zu erstellen und eine Leckageerkennung einzubauen.
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